Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen ESA-App
Version 1.0
Stand: 30.06.2022
Diese Nutzungsbedingungen der Mako Software ESA App (die „Vereinbarung“) werden zwischen der Mako Software GmbH und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“), geschlossen. Sie regeln den Zugriff des Kunden auf und
seine Nutzung der Produkte. Diese Vereinbarung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde sie durch Angbotsannahme akzeptiert (das „Datum des Inkrafttretens“). Wenn Sie im Namen des Kunden zustimmen, bestätigen Sie, dass Sie (i) die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, diese Nutzungsbedingungen der Mako Software ESA App Vereinbarung zu akzeptieren, (ii) diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und ihr (iii) im Namen des Kunden zustimmen, den Sie vertreten.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und dem Auftragsblatt als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten, soweit für die Funktionalität des Angebots notwendig, mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Nutzungs- bzw. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Art und Umfang der Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten bzw. beauftragten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3. Verfügbarkeit der Software
3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
3.3. Mako Software verpflichtet sich, Nutzerinnen und Nutzern eine Service-Zeit von 99,8 % zu garantieren (unser Service-Level-Agreement oder SLA). Wenn wir dieser Verpflichtung zu 99,8 % Service-Zeit einmal nicht nachkommen können und Ihr gebuchtes Produkt dadurch beeinträchtigt wird, schreiben wir Ihrem Account ein Service-Guthaben für den späteren Gebrauch gut.
3.4 SLA-Aufschlüsselung
3.4.1 Ausfallzeit
Als Ausfallzeit wird die Gesamtanzahl an Minuten bezeichnet, während denen ein Produkt im Rahmen eines Geschäftsjahres (d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) nicht verfügbar war. Mako Software nutzt eine Software für das Server-Monitoring, um die Fehlerquote auf Server-Seite, Ping-Testergebnisse, Webserver-Tests, TCP-Port-Tests und Website-Tests zu messen.
Nicht als Ausfallzeit bezeichnet wird Folgendes:
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Einzelfunktionen (Vorschauanzeigen bei Links, Suche, Datei-Uploads usw.) mit langsamer oder anderweitig beeinträchtigter Leistung
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Probleme in Zusammenhang mit externen Apps oder Drittanbietern, einschließlich unserer Integrationsplattform Mako Connect
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Jegliche Produkte oder Funktionen, die als Pilot-, Alpha-, Beta- oder ähnliche Produkte oder Funktionen gelten
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Externe Netzwerk- oder Geräteprobleme außerhalb unserer vertretbaren Kontrolle, wie z. B. falsche Routing-Tabellen zwischen Ihrem Internet-Service-Provider (ISP) und unserem Server
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Geplante Ausfallzeit für Wartungsarbeiten
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3.4.2 Verpflichtung zur Service-Zeit
Als Service-Zeit wird der Prozentsatz aller potenziellen Minuten bezeichnet, während denen das jeweils gebuchte Produkt im Rahmen eines Geschäftsjahres verfügbar war. Wir verpflichten uns, eine Service-Zeit von mindestens 99,8 % zu gewährleisten:
[(Gesamtminuten im Jahr – Ausfallzeit) / Gesamtminuten im Jahr] > 99,8 %
3.4.3. Geplante Ausfallzeit
Wir führen gelegentlich Wartungsarbeiten durch, damit unsere Produkte weiterhin reibungslos laufen. Wenn eine geplante Ausfallzeit nötig ist, geben wir mindestens 48 Stunden vorher Bescheid. Pro Jahr wird es maximal 10 Stunden geplante Ausfallzeit geben.
3.4.4 Service-Guthaben
Wenn wir unserer Verpflichtung zur Service-Zeit einmal nicht nachkommen sollten, wird jedem betroffenen Account ein Guthaben in Höhe des Zehnfachen des Betrags gutgeschrieben, der das Produkt (oder gegebenenfalls das Unternehmen) während des Zeitraums gekostet hat, in dem das jeweils gebuchte Produkt nicht verfügbar war (wir sprechen hierbei von Service-Guthaben).
Service-Guthaben ist keine Rückerstattung, kann nicht gegen einen Geldbetrag umgetauscht werden, ist auf maximal 30 Tage eines zahlungspflichtigen Service begrenzt, und setzt voraus, dass ausstehende Rechnungen bezahlt sind, und verfällt nach Beendigung Ihres Kundenvertrages. Service-Guthaben ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel im Falle eines Versäumnisses von Mako Software, seinen in diesem SLA definierten Verpflichtungen nachzukommen.
Hinweis: Die Ausfallzeit beeinträchtigt nicht alle NutzerInnen gleichzeitig oder auf dieselbe Weise. Beispielsweise können einige Accounts bei einem Ausfall in ihrer Region Service-Guthaben erhalten, während andere Accounts in anderen Regionen, die nicht in ähnlicher Weise betroffen sind, kein Service-Guthaben erhalten.
3.4.5. Updates
Im Zuge der Entwicklung unseres Unternehmens kann es sein, dass wir Änderungen an unserem Service-Level-Agreement vornehmen. KundInnen können die aktuellste Version unseres Service-Level-Agreement jederzeit auf dieser Seite einsehen.
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4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
4.1 Der Anbieter hält sich an die in Deutschland gültigen, gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun.
4.4 Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
5. Support
5.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Auftragsblatt, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.
5.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
5.3 Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.
6. Vergütung
6.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem angenommenen Angebot.
6.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach 4 vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände
unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
6.3 Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Angebot die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonates kündigen.
6.4 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
7.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
7.3 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
7.4 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB
(Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1 Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
9.5 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
10. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
10.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.2 Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
11. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
11.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebotsblatt.
11.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
11.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11.4 Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu 6 löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
Seitenumbruch
12.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 12, wenn sie
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der anderen Partei bereits bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
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allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitspflichten bekannt werden,
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der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
12.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
13. Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
14. Sonstiges
14.1 Diese Nutzungsbdingungen und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Textform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.2 Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.